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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der Firma Games-Freak.com Inh. Frank Schlaf. Sie gelten auch für alle Folgegeschäfte. Sie schließen die Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Games-Freak.com aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

§ 2 Preise
Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis wird sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug von Skonto fällig, solange nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

§ 3 Zahlungen
Die Zahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart per Vorkasse, Nachnahme, Abbuchungsauftrag (Lastschrift), moneybookers.com oder Rechnung.

Besonderheiten beim Kauf auf Nachnahme:
Folgende Kosten fallen für die Zahlungsart an: 4,95 EUR Nachnahmepauschale.

Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung:
Für Neukunden besteht eine Höchstgrenze von 150,- EUR, bis zu welcher der Kauf auf Rechnung möglich ist. Diese Grenze gilt für das gesamte Kundenkonto und berücksichtigt auch noch offene Beträge aus früheren Rechnungsbestellungen. Die Zahlung auf Rechnung ist erst ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Für Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt werden sowie für den Kauf von Gutscheinen ist die Zahlung auf Rechnung nicht möglich.

§ 4 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Games-Freak.com das Recht vor, offene Forderungen im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht des Schuldners anzuzeigen und ggf. wegen Betrugs bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Games-Freak.com behält sich vor Verzugszinsen sowie Kosten für die Bearbeitung geltend zu machen und an den Schuldner weiter zureichen.

§ 5 Versand- und Lieferkosten
Die Gefahr geht mit der Versendung der Ware ab Lager auf den Käufer über. Bei Lieferungen bis zu 100,- EUR berechnen wir Versandkosten.
Ab einem Bestellwert von 100.- EUR versenden wir im Inland versandkostenfrei! Die Versandkosten beziehen sich lediglich auf die Versendung innerhalb Deutschlands.
Bei Lieferungen in das Ausland sind die Versandkosten, da sie erheblich abweichen, zu erfragen bzw. aus dem aktuellen Versandinfo gültig. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Lieferungen ins Ausland ausschließlich auf Vorkasse oder moneybookers.com erfolgen.

Versandinfo:
Sollten nicht alle Artikel gleichzeitig lieferbar sein, etwa bei Vorbestellungen, wird dieser versandkostenfrei nachgeliefert.

Der Mindestbestellwert beträgt für den Versand nach:
- Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Norwegen, Frankreich, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Slowakische Rep., Slowenien, Tschechische Rep., Türkei, Ungarn = 0,00 EUR
- Schweiz, Georgien, Australien = 25,- EUR

§ 6 Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Games-Freak.com ist zu Teillieferungen, mit und ohne Nachlieferung der fehlenden Produkte, berechtigt. Dieses gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Versandkosten werden hierfür nicht berechnet.

§ 7 Versanddauer
Ihre Bestellung wird unverzüglich, spätestens am darauf folgenden Werktag nach Ihrem Eingang bearbeitet. Wenn Sie Ihre Bestellung per Vorabüberweisung tätigen, wird Ihre Ware am darauf folgenden Werktag nach Zahlungseingang verschickt. Dazu kommt die Postlaufzeit im Inland von 1 bis 3 Werktagen (HLG 1-6 Werktagen). Jegliche Angaben über Liefertermine sind allerdings unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Die Liefertermine und Erscheinungsdaten beruhen auf Herstellerangeben, Games-Freak.com übernimmt hierfür keine Haftung. Daraus gestellte Schadensersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.
Bei Vorbestellungen liefern wir zum angegebenen Zeitpunkt. Sollte sich dieser Termin seitens des Herstellers ändern, informieren wir Sie natürlich umgehend per eMail. (Auf Richtigkeit wird jedoch keine Haftung übernommen).

§ 8 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Games-Freak.com ~ Frank Schlaf ~ Flurgasse 26 ~ D-41569 Rommerskirchen
E-Mail: storno@games-freak.com ~ Fax: +49(0)3212-1227833

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Bei unfreier Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

1. Das Widerrufsrecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs aber auch Zeitungen und Zeitschriften sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten siegel an uns zurück gesandt wird.

2. Das Widerrufsrecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden oder auf Wunsch der Kunden bezogen werden.

Ende der Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

§ 9 Umtausch
Der Umtausch von Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, in einzelnen Kulanzfällen berechnen wir pro Artikel eine Pauschale in Höhe von 5,- EUR. Sämtliche Rücksendungen können nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. Umtauschware in nicht wiederverkaufsfähigem Zustand wird grundsätzlich nicht angenommen und dem Käufer erneut kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.

§ 10 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Games-Freak.com haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Games-Freak.com nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Games-Freak.com ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern Games-Freak.com fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Games-Freak.com zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei Games-Freak.com ein, ist Games-Freak.com berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

§ 11 Kundenrezensionen
Entscheidet sich der Nutzer, eine Kundenrezension zu verfassen, gewährt er Games-Freak.com eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Kundenrezension für jegliche Zwecke online wie offline. Games-Freak.com wird sich bemühen, den Verfasser stets als Autor zu benennen (außer wenn der Verfasser angegeben hat, anonym bleiben zu wollen), behält sich jedoch vor, diese Angabe zu kürzen oder wegzulassen. Games-Freak.com behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Website anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Darüber hinaus gelten die Rezensionsrichtlinien. Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder. Die Inhalte stimmen mit der Auffassung von Games-Freak.com nicht unbedingt überein.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche im Eigentum von Games-Freak.com.

§ 13 Copyright
Das Speichern, Kopieren oder Ausdrucken von Daten, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Games-Freak.com. Die verwendeten Namen, Bilder, Videos und Bezeichnungen sind in der Regel durch den Hersteller des entsprechenden Produktes geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverwendung durch den Besteller für andere, als dem Zweck des Produkts dienliche, ist ausgeschlossen.

§ 14 Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so werden die Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung) zum 01.01.2009
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.

Annahmestelle nach BattV:
Games-Freak.com
Flurgasse 26
41569 Rommerskirchen

Batterien, zu deren Rückgabe Sie verpflichtet sind, werden durch ein Zeichen gekennzeichnet, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei).

- "Cd" steht für Cadmium
- "Pb" steht für Blei
- "Hg" steht für Quecksilber

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung
Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir nur Ware von Herstellern mit einer gültigen WEEE-Registrierung beziehen. Da wir die Waren nicht in Verkehr bringen sondern nur weiter vertreiben, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Endverbraucher kostenlos erfolgt.

Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)

1. Ziele des Gesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden.
Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d.h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.

2. Aufgaben der Hersteller
Sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte gesichert ist, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Die Registrierungs- und Garantiepflicht soll ausschließen, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten („Trittbrettfahren“) nachzukommen.
Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Hierzu haben sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung zu stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine bestimmte Menge in einer Altgerätegruppe erreicht ist.
Die anschließende Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu organisieren und darüber Nachweise zu führen. Bei der Behandlung sind bestimmte ökologische Standards (Prüfen der Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller Flüssigkeiten in den Geräten, Separieren schadstoffhaltiger Stoffe und Bauteile, Einhalten des Standes der Technik) zu erfüllen. Bei der Entsorgung sind konkrete Recycling- und Verwertungsquoten zu erreichen. Zusätzlich zur kommunalen Erfassung der Altgeräte ist eine freiwillige Rücknahme durch Vertreiber und die Einrichtung freiwilliger Rücknahmesysteme der Hersteller möglich. Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden. Für die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen sind in beiden Fällen möglich. Die Hersteller werden verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten. Die Gemeinsame Stelle ermittelt die Grundlagen zur Festlegung der Abholmenge durch die einzelnen Hersteller und zur gleichmäßigen zeitlichen und regionalen Verteilung der Abholpflicht auf alle Hersteller. Sie erhebt ferner die Daten, u.a. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene, verwertete Geräte, und meldet sie den staatlichen Stellen. Darüber hinaus enthält das ElektroG Regelungen über die Konzeption von neuen Elektro- und Elektronikgeräten. Elektro- und Elektronikgeräte, die erstmals nach dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden, dürfen bestimmte gefährliche Stoffe (Schwermetalle wie Blei Quecksilber, Cadmium) nicht mehr enthalten. Bereits ab dem 13. August 2005 dürfen nur noch solche Geräte in Verkehr gebracht werden, bei denen eine Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale verhindert wird.

3. Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind weiterhin zuständig für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten. Die Ausgestaltung der Sammlung liegt weitgehend im Ermessen der Kommunen. Jedenfalls haben sie sicherzustellen, dass private Haushalte Altgeräte unentgeltlich abgeben können (Bringsystem). Die Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und die Kombination mit Holsystemen ist an der Bevölkerungsdichte, den sonstigen örtlichen Gegebenheiten sowie dem abfallwirtschaftlichen Ziel einer möglichst hohen Erfassung auszurichten. Kleinere Gemeinden können auch eine gemeinsame Sammelstelle einrichten. Auch ein Händler, der ein Altgerät (z.B. eine Waschmaschine) aus einem privaten Haushalt übernommen hat, darf dieses bei der Sammelstelle der jeweiligen Kommune unentgeltlich abgeben. Die Aufwendungen für die Sammlung dürfen die Kommunen über Abfallgebühren refinanzieren. Die Kommunen stellen die gesammelten Altgeräte sortiert in fünf Gruppen (Behältnissen) zur Abholung durch die Hersteller bereit. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach entsorgungstechnischen Gesichtspunkten. So sind z.B. Kühlschränke von Bildschirmgeräten getrennt zu halten. Die Kommunen können Altgeräte auch selbst entsorgen oder durch beauftragte Dritte entsorgen lassen: Wenn sie dies der Gemeinsamen Stelle drei Monate vorher ankündigen, können sie die gesamten Altgeräte einer Gruppe für mindestens ein Jahr von der Bereitstellung zur Abholung ausnehmen. In diesem Fall müssen sie auch dafür sorgen, dass die Anforderungen an die Behandlung und Verwertung eingehalten werden.

4. Organisation
Die Aufgaben „Registrierung“, „Abholkoordinierung“ und „Anordnung der Behältergestellung“ weist das ElektroG dem Umweltbundesamt als „zuständiger Behörde“ (Zentrales Register) zu. Es ist aber vorgesehen, dass das Zentrale Register diese Aufgaben im Wege der Beleihung auf die Gemeinsame Stelle der Hersteller überträgt. Damit werden alle für die Durchführung des Gesetzes wichtigen Funktionen bei der Gemeinsamen Stelle gebündelt, angefangen von der Registrierung der Hersteller, der Prüfung der Entsorgungsgarantie, der Sammlung aller notwendigen Daten, der Ausstattung der Kommunen mit den Abholbehältnissen, der Berechnung der Abholmengen der Hersteller bis zur Anordnung der Abholung. Auf diese Weise wird es den Herstellern ermöglicht, die Wahrnehmung ihrer Entsorgungsverantwortung möglichst effizient selbst zu organisieren.
Die Vollzugsbehörden der Länder werden weitgehend von Überwachungs- und Kontrollaufgaben verschont. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben im August 2004 die Stiftung „Elektro-Altgeräte- Register“ mit Sitz in Fürth/Bayern gegründet. Sie soll künftig die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle der Hersteller wahrnehmen und für eine Beleihung durch das Umweltbundesamt zur Verfügung stehen.

Hinweis zur Verpackungsverordnung (VerpackV) zum 01.01.2009
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV haben wir uns dem Rücknahmesystem
Zentek GmbH & Co. KG in Köln, angeschlossen. Die Entsorgung der von uns mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen die an Endverbraucher abgegeben werden haben wir hiermit erfüllt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: www.zentek.de

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